Due Dilligence

Der Begriff Due Dilligence umschreibt normalerweise die Sorgfaltpflicht beim Kauf eines Unternehmens. Hin und wieder fällt dieser Begriff jedoch auch im Zusammenhang mit Baufinanzierungen, was sie wiederum für das Grundschulddarlehen interessant macht. Dabei geht es um die Tatsache, dass die Bank vorher eine Bewertung des zu erwerbenden Immobilienobjektes vornehmen muss, um den Beleihungswert möglichst exakt zu bestimmen. Darüber hinaus sollten natürlich auch die finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmer geprüft werden, denn nur wenn diese ausreichen, kann ein Grundschulddarlehen bewilligt werden.