Gesamtgrundschuld Bestellungsurkunde

Eine Gesamtgrundschuld Bestellungsurkunde stellt das Dokument dar, welches die wesentlichen Regelungen der Gesamtgrundschuld enthält. Wird beispielsweise ein belastetes Grundstück in Teil- oder Wohneigentum umgewandelt und gehört damit mehreren verschiedenen Personen, ist die Eintragung einer Gesamtgrundschuld sinnvoll, weil dann jeder einzelne Schuldner gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank haftet. Dies bedeutet, dass die Gläubigerbank jeden einzelnen Schuldner so behandeln kann, als ob er die gesamte zu zahlende Kreditsumme schuldet, was die Durchsetzung im Falle einer Nichtzahlung stark vereinfacht.

Der Notar muss die einzelnen Schuldner vom Inhalt der Bestellungsurkunde in Kenntnis setzen


Die Gesamtgrundschuld Bestellungsurkunde muss vom Notar den jeweiligen Schuldnern vorgelesen werden, so dass diese genau wissen, welche Regelungen darin getroffen werden. Ist dies geschehen, unterzeichnet der Notar die Urkunde, mit der danach die Grundschuld beim Grundbuchamt eingetragen werden kann.