Gesamtgrundschuld

Die Gesamtgrundschuld beschreibt die Aufteilung einer Grundschuld auf verschiedene Objekte, um beispielsweise eine noch höhere Darlehenssumme zu erhalten. Dabei müssen die verschiedenen Objekte nicht ein und derselben Person gehören, so dass sich ein Kreditnehmer beispielsweise von Familienmitgliedern oder Freunden helfen lassen kann. In einer Gesamtgrundschuld haftet jedes Objekt später gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass die Bank sich aussuchen kann, aus welcher der Immobilien sie im Fall einer Nichtbezahlung des Darlehens er seine Forderungen befriedigt. Eine Gesamtgrundschuld ist auch immer dann sinnvoll, wenn es sich bei verschiedenen Gebäuden um eine wirtschaftliche Einheit wie zum Beispiel einen Landwirtschaftsbetrieb handelt.

Auch die Beziehung der Schuldner untereinander wird in der Gesamtgrundschuld geregelt


Wenn eine Gesamtgrundschuld auf die Grundstücke verschiedener Personen aufgenommen wurde, ist jeder Schuldner für die gesamte Beleihungssumme verantwortlich. Die Bank kann also jeden der Grundstückbesitzer so behandeln, als wäre er der alleinige Kreditnehmer. Verweigert beispielsweise jemand die Zahlung, muss der andere Schuldner diese komplett befriedigen, erwirbt damit aber auch das Recht an der Grundschuld der oder des anderen Schuldner. Grundsätzlich ist eine Gesamtgrundschuld im privaten Bereich eine Angelegenheit, die nur bei einem besonderen Vertrauensverhältnis in Erwägung gezogen werden sollte.